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| Beantragung von Fördermitteln |
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Unter welchen Voraussetzungen eine Förderung erfolgen kann,
entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zur Beantragung von Bundesmitteln zur Erforschung, Erhaltung und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa (PDF-Datei). Die Begutachtung der Projekte und die Mittelvergabe erfolgt durch das Kulturreferat in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE), Oldenburg, sowie dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Bonn. Die Projektanträge sollten so früh wie möglich, spätestens aber 5 Monate vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
die hier im PDF- Format heruntergeladen werden können:
Auskunft: Agata Kern |